"...wer einmal von dem Vraner See Wasser trinkt, kehrt immer wieder an die Insel zurück..."

Aktuelles

+++ Kaum noch Wartezeiten an den Grenzen +++

Die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze, die seit Jahren insbesondere bei der Rückreise zu Zeitverlusten geführt haben, sind seit dem Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum stark reduziert. Seit Oktober führt Slowenien bei der Einreise aus Kroatien zwar wieder stichprobenartige Kontrollen durch, diese führen derzeit aber nicht zu längeren Wartezeiten. Ebenfalls positiv: Autoreisenden stehen seit dem Schengen-Beitritt Kroatiens auch die kleineren, lokalen Grenzübergängez wischen Kroatien und Slowenien zur Verfügung.

Anreise und Transit: Im Auto nach Kroatien

Wer von Deutschland aus mit dem eigenen Fahrzeug nach Kroatien fährt, wird in der Regel die Route über die österreichische Tauernautobahn A10 und die slowenische Hauptstadt Ljubljana wählen. Eine in der Hauptreisezeit weniger belastete Alternative ist die weiter östlich verlaufende Strecke über die österreichische Pyhrnautobahn A9 und die ostslowenische Stadt Maribor.

Tipp: Mit dem ADAC Routenplaner findet man zielsicher die günstigste Strecke und erfährt genau, wie hoch die anfallenden Mautkosten sind.

Transit durch Österreich und Slowenien

Beim Transit durch Österreich und Slowenien sind keine coronabedingten Beschränkungenzu beachten.

Das Tempolimit auf Autobahnen beträgt in Österreich, Kroatien und Slowenien 130 km/h. Tanken ist in allen 3 Ländern in der Regel günstiger als in Deutschland. In Österreich muss Ladung (z.B. Fahrradträger) die bis zu einem Meter hinausragt, mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden.

Autobahnen- und Schnellstraßen sind in beiden Ländernmautpflichtig.

Maut in Kroatien

Autobahnen und Schnellstraßen sind in Kroatien mautpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach der jeweils gefahrenen Strecke, eine pauschale Abgeltung durch eine Vignette gibt es nicht.

Die Gebühr wird an Mautstationen entrichtet. In der Regel erhält man am Beginn der mautpflichtigen Strecke ein Ticket, das erst beim Verlassen des Abschnittes bezahlt wird. Die Beträge können bar und mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V-Pay) beglichen werden. Auch eine Zahlung in Euro ist möglich.

Beispiel: Die rund 600 Kilometer lange Strecke von Zagreb über Split nach Dubrovnik kostet derzeit rund 30 Euro.

Maut in Österreich

In Östtereich gilt Vignettenpflicht. 

Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 t hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht) muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

Vignetten sind für eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen, 2 Monaten oder 1 Jahr in über 6.000 Vertriebsstellenim In- und Ausland sowie im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erhältlich.

Ausnahmen zu Vignettenpflicht

Der bislang lückenlosen Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes werden nunmehr einzelne Ausnahmen, zumindest temporär, hinzugefügt. Diese Ausnahmen traten mit 15. Dezember 2019 in Kraft und gelten auf vier Abschnitten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesstraßenmautgesetz.

Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:

  • die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
  • die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Maut in Slowenien

Auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen ist die elektronische Vignette E-Vinjeta nötig. Zusätzlich fallen Mautgebühren für den Karawankentunnel an. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen ein DarsGo-Sendegerät.

Es sind ausschließlich E-Vignetten (E-Vinjeta) verfügbar. Sie können maximal 30 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden.

Bei Wohnmobilen und Pkw über 1,3 m an der Vorderachse muss für die Klassifizierung in Klasse 2A der Aufbautyp SA in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sein. Der Vermerk So.-KFZ Wohnmobil reicht nicht aus, hier muss die Campingausstattung dauerhaft für Wohnzwecke festinstalliert sein. Ohne diese Ausstattungsmerkmale werden die Fahrzeuge in Klasse 2B eingestuft. Bei der Einstufung hilft auch die Liste mit gemessenen und in die entsprechende Mautklasse eingeordneten Fahrzeugen der slowenischen Autobahngesellschaft DARS. Bei nicht explizit in dieser Liste aufgeführten Reisemobilen ist für die 2A-Einstufung, wie oben beschrieben, immer die festinstallierte Camping- und Wohnausstattung entscheidend.

Die digitalle Vignette kann auch bei ÖAMTC und ADAC online erworben werden.

Aktuelle Verkehrsinformationen

Vor allem in der Hauptreisezeit sind Staus auf den kroatischen Autobahnen keine Seltenheit. Zudem können – was regelmäßig vorkommt – bei kurzfristig auftretenden heftigen (Bora-)Winden Brücken und Straßen für Wohnmobile, Gespanne oder auch alle Fahrzeuge gesperrt werden.

Informationen zur aktuellen Verkehrslage in Kroatien erhält man (auch in deutscher Sprache) auf den Internetseiten des kroatischen Automobilclubs HAK*.

Verkehrsbestimmungen in Kroatien

In Kroatien gelten für Pkw folgendeHöchstgeschwindigkeiten:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h

  • Schnellstraßen: 110 km/h

  • Autobahnen: 130 km/h

Für Gespanne, Wohnmobile und Fahrer unter 25 Jahren gelten z.T. abweichende Regeln.

Fahrzeugpapiere:

  • Für Fahrten in Kroatien ist der deutsche Führerschein ausreichend. Zusätzlich ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitzuführen (Achtung: Der Zeitraum von 4 Monaten nach dem Ablauf wird in Kroatien nicht anerkannt!)

  • Die Mitnahme einer Internationalen Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da sie die Schadensabwicklung erleichtern kann.

Ebenfalls wichtig:

  • Die Promillegrenze beträgt 0,5 (für Personen unter 25 Jahren 0,0 Promille)

  • Lichtpflicht: Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März muss man auch tagsüber generell mit Abblendlicht fahren. Für Motorradfahrer gilt dies ganzjährig.

  • Kinder unter zwei Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz-Airbag deaktiviert ist.

  • Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen.

  • Ladungssicherung: Überhängende Ladung (mehr als 1 Meter) ist mit einem roten Tuch kenntlich zu machen, bei einem Anhänger wird ein quadratisches, 50 x 50 Zentimeter großes Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen benötigt.

  • Unfall: Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensfeststellung wieder verlassen.

  • Parken: Gebührenpflichtige Parkzonen sind in Kroatien gekennzeichnet. Die Bezahlungerfolgt bar an Parkautomaten oder online per SMS.

Wichtig: In Kroatien begangene Verkehrsverstöße können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Kinder brauchen Fahrradhelm

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Helm Fahrrad fahren. Wird man ohne erwischt, kann dies rund 40 Euro Strafe kosten. Generell für alle Altersklassen verboten wird das Radfahren mit Kopfhörern (ebenfalls 40 Euro Strafe).

Helmpflicht für E-Scooter

Seit einer Weile gilt auch in Kroatien Helmpflicht bei der Benutzung von E-Scootern. Die Kroaten haben das Gesetz sogar noch erweitert, denn nachts und bei schlechter Sicht ist zusätzlich das Tragen einer Warnweste verpflichtend. Als Gründe werden angeführt, dass immer mehr Städtetouristen, Camper und Wassersportler auf die beliebten E-Scooter steigen und längst nicht mehr nur die sogenannte „letzte Meile“ gefahren wird. Wer in Kroatien gegen die Vorschrift verstößt, muss  rund 40 Euro Strafe blechen. Weiterhin verboten ist die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Strafe rund 130 Euro) sowie die Benutzung von Kopfhörern.